Der Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss (B-SGA), die schulpartnerschaftliche Vertretung von Schüler*innen, Eltern und Lehrpersonen an den AHS und BMHS Österreichs, an der auch der Bundeselternverband mit vier Vertreter*innen beteiligt ist, fordert die Entscheidungsträger*innen des Gesundheits- und Bildungswesens auf Bundes- und Landesebene auf, sicherzustellen, dass sämtliche gesunde Kandidat*innen, die die schulischen Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit haben, beim diesjährigen Haupttermin zu den abschließenden Prüfungen anzutreten. Näheres dazu ist dem beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Öffnungsschritte braucht es zuallererst für Kinder und Jugendliche an den Schulen. Und es ist an der Zeit, die Schule als starken Partner im Kampf gegen die Pandemie zu verstehen.
Davon sind wir als Elternvertreter*innen überzeugt, und daran möchten wir angesichts der jüngsten Ankündigungen durch die Bundesregierung erinnern.
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Presseaussendung vom 20. März 2021 zur Thematik "Schule nach Ostern" |
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Am 13. März 2021 wurde im Rahmen einer Generalversammlung ein neues Präsidium gewählt:
Präsident | Dr. Christoph Drexler, M.Sc. |
Vizepräsident | Marcus Dekan |
Vizepräsident | Helmuth Schütz |
Schriftführer | Martin Wolf, MBA |
Schriftführer-Stv. | Paul Haschka |
Kassierin | Karin Wachswender |
Kassierin-Stv. | Werner Rainer |
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Umfrage zur Zukunft der AHS - Ergebnisse der Studie:
Der Bundeselternverband und der Hauptverband der Katholischen Elternvereine Österreichs haben in Kooperation mit dem MCI Management Center Innsbruck und engagierten Elternvertreterinnen und -vertretern eine umfangreiche Studie zur Zukunft der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) in Österreich erstellt.
Wir haben vorab das Ministerium informiert und gehen heute an die Presse. Den Pressetext findet Ihr anbei und die gesamte Studie unter https://rpubs.com/nim/ahs
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Die wichtigsten Informationen zum Schulbetrieb ab 25.1.2021 aus dem Erlass:
Volksschule, Sekundarstufe I, Polytechnische Schulen:
- Die Schüler/innen und Schüler bleiben im ortsungebundenen Unterricht
- Die Schulen bleiben für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dazu aufgerufen, das Betreuungsangebot aber nur dann wahrzunehmen, wenn dies wirklich notwendig ist. Wir müssen die Zahl der anwesenden Schüler/innen vor Ort im aktuellen Lockdown so gering wie möglich halten. Damit sollen die Infektionszahlen noch weiter reduziert werden, um nach den Semesterferien einen regelmäßigen Schichtbetrieb in Präsenz zu ermöglichen.
Sonderschulen:
- Auch die Sonderschulen befinden sich ab 25.1. im ortsungebundenen Unterricht. Präsenzunterricht ist für einzelne Gruppen, Klassen oder die gesamte Schule möglich.
- Auch hier gilt: Schülerinnen und Schüler können die angebotene Betreuung in Anspruch nehmen, wenn sie diese benötigen.
AHS-Oberstufe, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen:
- Der ortsungebundene Unterricht bleibt aufrecht.
- Schülerinnen und Schüler sollen aber weiterhin in Gruppen oder Klassen an einzelnen oder mehreren Tagen (an Schulstandorten mit Internatsbetrieb) zur Leistungsbeurteilung bzw. Vorbereitung darauf an die Schulen zurückkehren können.
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