Erlass des BMBWF zum Schulbetrieb ab dem 25. Jänner 2021

Die wichtigsten Informationen zum Schulbetrieb ab 25.1.2021 aus dem Erlass:
 

Volksschule, Sekundarstufe I, Polytechnische Schulen:

  • Die Schüler/innen und Schüler bleiben im ortsungebundenen Unterricht
  • Die Schulen bleiben für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dazu aufgerufen, das Betreuungsangebot aber nur dann wahrzunehmen, wenn dies wirklich notwendig ist. Wir müssen die Zahl der anwesenden Schüler/innen vor Ort im aktuellen Lockdown so gering wie möglich halten. Damit sollen die Infektionszahlen noch weiter reduziert werden, um nach den Semesterferien einen regelmäßigen Schichtbetrieb in Präsenz zu ermöglichen.

Sonderschulen:

  • Auch die Sonderschulen befinden sich ab 25.1. im ortsungebundenen Unterricht. Präsenzunterricht ist für einzelne Gruppen, Klassen oder die gesamte Schule möglich.
  • Auch hier gilt: Schülerinnen und Schüler können die angebotene Betreuung in Anspruch nehmen, wenn sie diese benötigen.

AHS-Oberstufe, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen:

  • Der ortsungebundene Unterricht bleibt aufrecht.
  • Schülerinnen und Schüler sollen aber weiterhin in Gruppen oder Klassen an einzelnen oder mehreren Tagen (an Schulstandorten mit Internatsbetrieb) zur Leistungsbeurteilung bzw. Vorbereitung darauf an die Schulen zurückkehren können.

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pdf-416 ERLASS Schulbetrieb ab 25.01.2021
Datum-416Samstag, 23. Januar 2021 03:56 Dateigröße-416 162.53 KB Download-416 187 Download