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Corona - Dringende Bitten des Bildungsministeriums

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Das Bildungsministerium erhält nach wie vor zahlreiche Anfragen, ob und in welchem Umfang die Lehrkräfte in den nächsten Wochen an den Schulen präsent sein sollen bzw. müssen.

Deshalb dürfen wir Ihnen für die Sekundarstufe II nochmals folgende Klarstellung übermitteln mit der Bitte, auf strikte Einhaltung zu achten:

  1. Soziale Kontakte sollen generell auf ein unbedingt erforderliches Ausmaß eingeschränkt werden. Das betrifft die Lehrkräfte ebenso wie das Verwaltungspersonal. Unsere große Bitte ist, dies sowohl im beruflichen wie im privaten Kontext zu beachten.
  2. Geplante Arbeitssitzungen, Pädagogische Konferenzen, Schulinterne Fortbildungen usw. können aus diesem Grund nicht abgehalten werden, denn dies würde die Präventionsmaßnahmen konterkarieren. Bitte nutzen Sie für dringend notwendige Kommunikationsprozesse Telefon bzw. Telefonkonferenzen, Skype, E-Mail usw.
  3. Auch freiwillige Zusammenkünfte von Lehrkräften an Schulen sollen nicht stattfinden. Unsere Bitte an alle Lehrerinnen und Lehrer ist, dass notwendige Betreuungsarbeiten so weit als möglich von zu Hause aus erledigt werden. Bitte nutzen Sie nicht gemeinsam die jetzt frei stehenden EDV-Labors, und bitte treffen Sie sich nicht in Fachgruppen an der Schule, um gemeinsam Materialien zu erstellen. Erledigen Sie solche Tätigkeiten bitte gleichfalls über elektronische Kommunikationskanäle.
  4. Halten Sie bitte keine Elternabende, Info-Veranstaltungen usw. ab. Auch diese potenziellen Infektionsrisiken müssen in den kommenden Wochen vermieden werden.
  5. Bitte grenzen Sie persönliche Kontakte auch mit Maturantinnen und Maturanten auf ein Minimum ein. Die Vorwissenschaftlichen Arbeiten und Diplomarbeiten können abgeschlossen werden, dabei dürfen jedoch keine Gruppen zusammenkommen und achten Sie bitte auch auf einen größeren Abstand zueinander und auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Auch bei leichtem Schnupfen o.ä. dürfen keine persönlichen Kontakte stattfinden!

In der Primarstufe und Sekundarstufe I wird ab Mittwoch ein eingeschränkter Schulbetrieb stattfinden, der sich ausschließlich dem Wiederholen und Festigen des Lernstoff widmen wird. Dazu dürfen nochmals folgende Regelungen unterstrichen werden :

  1. Grundsätzlich sind Lehrpersonen gemäß ihrer Diensteinteilung einzusetzen. Auf folgende Personengruppen muss jedoch besonders Rücksicht genommen werden: Personen ab 60 Jahren, Personen mit erhöhtem Risiko auf Grund von Vorerkrankungen sowie Lehrkräfte mit besonderen Pflege- und Betreuungspflichten. Diesen Personen soll es weitgehend ermöglicht werden, ihre Tätigkeit von zu Hause aus auszuüben.
  2. Sofern eine größere Zahl an Personen mit Betreuungspflichten am Schulstandort beschäftigt ist, muss – gegebenenfalls in Absprache mit der Bildungsdirektion – abgewogen werden, welche und wie viele Lehrkräfte zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben können und welche zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs jedenfalls erforderlich sind. Hier gilt die selbe Regelung wie beispielsweise für Krankenpflegepersonal, wo die Vorgesetzten auch abwägen müssen, ob die betreffende Person zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben kann oder eine Anwesenheit erforderlich ist.
  3. Geplante Arbeitssitzungen, Pädagogische Konferenzen, Schulinterne Fortbildungen usw. sollen nicht abgehalten werden. Bitte nutzen Sie für dringend notwendige Kommunikationsprozesse außerhalb des Unterrichts Telefon bzw. Telefonkonferenzen, Skype, E-Mail usw.
  4. Halten Sie bitte keine Elternabende, Info-Veranstaltungen usw. ab.
  5. Wo immer es möglich ist, arbeiten Sie bitte in kleinen Gruppen bzw. achten Sie bitte auf einen größeren Abstand zueinander.
  6. Weisen Sie die Schülerinnen und Schüler bitte immer wieder auf Hygienemaßnahmen hin und beaufsichtigen Sie diese auch (Händewaschen aller Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn und in Pausen, keine Körperkontakte, keine pädagogischen Konzepte, bei denen Gegenstände von Schüler/in zu Schüler/in weitergegeben werden usw.).
  7. Für die Schülerinnen und Schüler, die im Distance-Learning betreut werden, gilt wie für die Schülerinnen und Schüler vor Ort: Die Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterials fließt in die Leistungsbeurteilung ein und ist wie eine Hausübung bzw. Mitarbeit zu zählen.

Herzlichen Dank an Sie alle für Ihre professionelle und verantwortungsbewusste Arbeit! Es ist uns im Bildungsministerium bewusst, welch wichtigen Beitrag Sie zu Bewältigung dieser außergewöhnlichen Situation leisten!

Mit besten Grüßen,
Ihr Team Kommunikation

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Kommunikation, Bürger/innenservice

Minoritenplatz 5, 1010 Wien
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bmbwf.gv.at